Hauswirtschaftliche Leistungen

Die hauswirtschaftliche Leistung soll eine Unterstützung für Sie, in alltäglichen Aufgaben Ihres Haushaltes sein. Diese Leistungen werden über den Pflegegrad, wie auch die Grundpflege, abgerechnet. Sie können den Haushalt nicht mehr allein bewältigen und benötigen Unterstützung dabei? Kein Problem. Wir sind für Sie da!
Seit Januar 2017 gibt es auf der Grundlage des Pflegestärkungsgesetzes II sogenannte Betreuungsleistungen. Hierfür stellt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 jeden Monat einen Entlastungsbeitrag von 125,00 € zur Verfügung.

Wir bieten folgende hauswirtschaftlichen Leistungen an:

Wir bieten folgende Betreuungsleistungen an:

Da wir aktuell keine Kapazitäten in diesem Bereich haben, arbeiten wir eng mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. Gerne leiten wir Sie entsprechend weiter. Melden Sie sich hierfür gerne bei uns im Büro.