Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Leistungen, die ein Pflegebedürftiger erhält.
Im Gegensatz zur Grundpflege, muss die Behandlungspflege vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. In einem Leistungskatalog ist festgeschrieben, welche Behandlungen verordnet und durch die Kasse bezahlt werden können. Wir als Pflegedienst klären Sie gerne über Ihren Bedarf auf und kümmern uns, um die Umsetzung bei der Krankenkasse.
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