Die hauswirtschaftliche Leistung soll eine Unterstützung für Sie, in alltäglichen Aufgaben Ihres Haushaltes sein. Diese Leistungen werden über den Pflegegrad, wie auch die Grundpflege, abgerechnet. Sie können den Haushalt nicht mehr allein bewältigen und benötigen Unterstützung dabei? Kein Problem. Wir sind für Sie da!
Seit Januar 2017 gibt es auf der Grundlage des Pflegestärkungsgesetzes II sogenannte Betreuungsleistungen. Hierfür stellt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 jeden Monat einen Entlastungsbeitrag von 125,00 € zur Verfügung.
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